Band 75: Eintrag vom  10. März 1925 (Nr. 51)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
8. Aufnahme einer Stadtanleihe. Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufnahme einer Stadtanleihe für folgende Gemeindezwecke: Zusammenstellung von Beträgen, die aus einer neuen Stadtanleihe gedeckt werden sollen.

Lfd. Stadtv. Be- TilN° schluß Zweck Betrag gung vom Mark % 1 10.03.1925 Erhöhung des städt. Hypothekenfonds 600 000 2,2 10.03.1925 Dotierung des Straßenbaufonds 500 000 2,3 10.03.1925 Schmutzwasserkanalisations-Anlagen 100 000 2,4 10.03.1925 Straßenbahnneubau Kaarst und Grimlinghausen 810 000 5,5 10.03.1925 Umbau und Erweiterung des Übergabebahnhofes 220 000 2,6. 10.03.1925 Unkosten der Anleihe zur Ab- 270 000 2,rundung rd 10,4 % DurchschnittsSa. 2 500 000 tilgung rd. 3 %

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Die Begebung der Anleihe erfolgt nach Maßgabe des Bedürfnisses und unter den von der Verwaltung aufzustellenden Bedingungen.