Band 75: Eintrag vom  13. März 1928 (Nr. 696)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs für 1928.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt zur Deckung des durch Realsteuern aufzubringenden Steuerbedarfs für das Rechnungsjahr 1928 zu erheben: 1. a) 430 % Zuschläge zur Gewerbesteuer nach den Steuergrundbeträgen des Ertrages, b) 1250 % Zuschläge zu den Steuergrundbeträgen der Lohnsumme,

2. 170 % Zuschläge zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 185 000 M und von der Lohnsumme von 32 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 550,69 %.

Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 309 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 327 %.