Stadtverordneten - Versammlung beschließt zur Deckung des durch Realsteuern aufzubringenden Steuerbedarfs für das Rechnungsjahr 1928 zu erheben: 1. a) 430 % Zuschläge zur Gewerbesteuer nach den Steuergrundbeträgen des Ertrages, b) 1250 % Zuschläge zu den Steuergrundbeträgen der Lohnsumme,
2. 170 % Zuschläge zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen.
Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 185 000 M und von der Lohnsumme von 32 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 550,69 %.
Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 309 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 327 %.