Band 75: Eintrag vom  5. Mai 1925 (Nr. 75)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Ermäßigung der Kinosteuer.

Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ermäßigung des Höchstsatzes der Kartensteuer für Vorführungen von Bildstreifen sowie von Licht- und Schattenbildern von bisher 50 % netto auf 30 % netto.

Das bisherige Verfahren in Bezug auf weitere Ermäßigungen der Steuer für einzelne Filmprogramme wird beibehalten.