Zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms 1928 wird ein Kredit bis zu 1 500 000 M bereitgestellt, der aus Anleihemitteln Deckung finden soll. Begebung des Anleihebetrages soll unter Berücksichtigung der Geldmarktlage späterer Beschlußfassung vorbehalten bleiben.