Stadtverordneten - Versammlung bewilligt für den Wohlfahrtsetat 1928 einen Etatsnachkredit von 300 000 M und beschließt Beratung und Beschlußfassung über die vorliegenden Anträge betr. Winterhilfsmaßnahmen durch die Wohlfahrtsdeputation, die ermächtigt wird, über die von der Verwaltung weiter zur Verfügung gestellten Mittel bis zu 70 000 M zu verfügen.