4 feltschutzen.
herr burgermeistern bringen magistratsherren vor, was maßen die feldt diebereij dergestalt zunehmen thäte, daß keine erbßen, mohren, bohnen, und sonsten zu behalten worauff magistratsherren meinung, daß vier feldtschutzen angesetzt werden, die welche aus einem per morgen ahn zuschlag ander collect bezahlt werden solten, welchem decreto die mit beruffene gemeindtsfreunden sich conformirt.