straff
inhaerendo priori decreto sollen die burger, welche den lieutnant und gefreijder affrontirt die von Herren burgermeisteren denselben andictirte straff bezahlen, oder die hacken tragen
arck
auff abgestattete relation Herrenrenthmeisteren undt Herren bürgermeisteren und mir committirt mit HerrBraumanvice cammerdirectoren alß inhaberen des haußes Selikum zuzusprechen, und die nöthige nachrichtungen das gerechtsamb ahn der arcken mit nacher Selickum zu nehmen
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