Band 30: Eintrag vom  23. Juni 1738 (Nr. 175 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

wüllen webern

auft supplicieren deren sämbtlichen wüllenweberen ißt der bescheidt, daß dem ambts brieff des ein halts nach ein jeder ambts genoßen nachleben solle.

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