Band 30: Eintrag vom  1. April 1738 (Nr. 44)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

schmidts Ambt at Adamen Pollender

auff Suppliciren des schmidts ambt gegen Adamen ambts ist der bescheidt, daß das schmidtambt bey ihrem ambts brieff zu manuteniren seye, in daßem beklagtem Pollender die klag communicirt werden soll.