Band 30: Eintrag vom  17. Juli 1738 (Nr. 237 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

holtz ahn der pfortzen

auff angeben des rheinpfortzeren ist der bescheidt mit dem commandierendem Herrnhaubtman zu reden, daß denen soldathen ahnbefohlen wolle kein holtz von denen ein kommenden kahrren abzunehmen