Band 30: Eintrag vom  4. November 1738 (Nr. 269)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

simpels und renthcammer restanten

die gemeindtsfreunde stehen an, daß nach bereits abgelauffenen termino omnium sanctorum nunmehro die simpelsgelderen von denen herrencollectoribus bezahlt, und die außstehende zahlbahre restanten von der renthcammer abgefuhret werden sollen und muß, warauff magistratsherren unnöthig zu seijn erachten fernere bescheidere zu ertheilen, dahero die final resolution, daß der erst abkommender executant deren herrencollectoribus an- und zugewiesen werden, und die auffgehende executionsgelderen auß dem ihrigem zu zahlen schuldig und gehalten seijn sollen.