Band 30: Eintrag vom  4. April 1739 (Nr. 402)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

nagelschmidt gegen krämer ambt

die naagelschmidts sollen gleichfalß beij ihrem ambtsbrieff undt denen von ein ehrsahmen rath für und nach erlaßenen rathsbescheideren kräfftigst gehandthabt und geschützet werden.