Band 30: Eintrag vom  14. April 1739 (Nr. 420)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

verpfachtung der krahnen

der statt krahnen kan dem Reinero Overlack auff ein jahr von einen pfachtschilling ad 60 reichsthaler pfachtweis und mit dem vorbehalt und bedingens uberlaßen werden, daß, pfals den pfachtschilling beij verlauff des jahrs nicht zahlt haben würde, der pfachtung erlaßen seijn solle.