Band 30: Eintrag vom  13. Januar 1739 (Nr. 421 )

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

gemeindsfreundenvortrag

auff die von denen gemeindtsfreunden geschehene erinnerung, daß vermög deren vor und nach ergangenen rathschlußen die hintergehaltene collectzettelen sambt denen simpels gelderen bey gebracht, und anbey die renthcammer restanten nach dem in vorigem jahr entworffenen statu abgefuhret und bezahlt werden mögten, warauff der bescheidt, daß die Herren des raths und gemeindtsfreunde ohne anstandt sowohl ihre collectzettelen mit dem vorräthlichen geldt übergeben, alß auch ihre schuldigkeit bey der renthcammer abmachen, demnegß die burgeren auch darzu angehalten werden sollen.

resolutio Magistratus