gemeindts begehren
auff antragen deren gemeindtsfreunden daß wegen obhandene notturfft das viehe auff die wießen außgetrieben werden mögte, ist Magistratsherren resolution, daß die kühe heuth uber acht tagen außgetrieben, und von jeglicher mit einschließung des heutgelds einen Reichsthaler zahlt und anfänglich auff die 17 stucker hinter dem alten ziegeloffen acht tagen, alß wohl auff die 17 stücker ahn der heußgenskaulen auch 8 tagen getrieben werden sollen.
7 kuhe 1 Reichsthaler