der ein kauffende roggen zu behueff hießiger
burgerschaft soll von HerrenRentmeisteren vor
5 1/8 Reichsthaler verkaufft, und von denen außwendigen völliger malter gleich denen einwohneren gegeben werden.
Rendant der Stadtkasse/Rentmeister/Percepteur/Einnehmer/
Stadtrentmeister, Gemeinderentmeister