Band 30: Eintrag vom  22. April 1740 (Nr. 751)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

roggen preiß

der ein kauffende roggen zu behueff hießiger burgerschaft soll von HerrenRentmeisteren vor 5 1/8 Reichsthaler verkaufft, und von denen außwendigen völliger malter gleich denen einwohneren gegeben werden.