Beschwer dem Molter betr.
Auf das Beschwer des Degroot
[Nächste Seite]Namens der hiesigen Kaufmanschaft über den abzugeben habenden ganzen Molter ab dem zu mahlenden Weitzen und Korn bleibt es beim Alten ; und würden die Kaufhändler sich beigehen lassen, sothane Frucht anderwerts mahlen und gemahlen hineinbringen zu lassen, so soll dieselbe confiscirt werden .