Band 52: Eintrag vom  22. November 1858 (Nr. 315)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Gesuch um Ertheilung der Conzession zum Handel mit Garn-Abfällen und altem Metallgeräth.

Der Händler Nathan Ulmer beantragt die Erlaubniß zum Handel mit Garn-Abfällen und altem Metallgeräth. Die Versammlung spricht sich in Bezugnahme auf den § 68. der Verordnung vom 9. Februar 1849 dahin aus, daß dem q.Ulmer eine beschränkte Conzession dahin zu ertheilen sein dürfte, daß derselbe mit altem Metallgeräth handeln, Garn-Abfälle aber nur bei Fabrikanten aufkaufen und anderweitig verkaufen könne.

[Nächste Seite] Weiterhin wird nichts dagegen zu erinnern gefunden, daß dem Friedr. Wilhelm Kogel, der Ehefrau Wilhelm Gondorf, und dem Christ. Tieves die Erlaubniß zum Kleinhandel mit Metallgeräth ertheilt werde.

actum ut supra