Zöllner Bartholomæi
Wurde die Vorstellung des ZollpächtersHenrich Bartholomei wiederholter verlesen, und darauf beschlossen, daß derselbe bei der Pachtung des Zolls bis den 1. April künftigen Jahres gemäß Akkord gegen Zahlung des nemlichen Pachschillings verbleiben und alsdann die Pachtung aufhoren solle, indessen falls der Krieg wieder anfangen und die Zolleinkunfte stocken würden, er alsdann sich beim Stadtrath zu melden habe, wo dann weiter verordnet werden solle.