Auf ein Schreiben des Vorstandes der Melioriationsgenossenschaft beschließt die Versammlung vorläufig von dem Bau einer Nothbrücke an Stelle der eingestürzten Weingartzbrücke unter der Bedingung abzusehen, daß der Barrieregeldpächter von der Melioriation entschädigt und daß, falls am 1. Mai courant vorauszusehen ist, daß die neue Brücke bis zum 15. Mai dieses Jahres nicht vollendet ist, sofort eine Nothbrücke hergestellt wird.