Johann Brewer
Da der Schloßermeister Johann Brewer an der alten armen Wittib Willems den Haußzinnß von zween Jahren her mit 10 Rth. zu fodern hat; so soll der Halbscheid ad 5 Rth. anstatt Zahlung deren der Spend schuldigen Interessen angenommen, und auf diese Weise ihm vergütet werden .