Schlößerzunft
Die Amtsmeister der Schlößer Zunft übergeben den vom Magistrat unterm 22. Oktobris 1791 erlassenen Bescheid, Vermögen wessen keiner zum Amtsgenossenen angenommen werden solle, er habe dann zuvor sein Meisterstuck gemacht, demnächst auf der Rentkammer die Erwerbung des Amtes einem zugelassen werden solle, Da um keiner von beiden Broix und Kayser sich vorläufig beim Magistrat gemeldet hat, der junge Broix aber vorhero das Meisterstück in Gefolg obigen Bescheids verfertiget, der W. Kayser das Amt ohne Meisterstück auf der Rentkammer erworben hat, so soll gemäß obigen Bescheid der Broix den Vorzug haben .