Band 38: Eintrag vom  3. Mai 1793 (Nr. 33)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zulag für die Burger Officiere

H. Bbmrn referiren, daß sie am verwichenen Freitag mit Zuziehung deren H. Hauptleuten und übrigen Burger Officiere die Wacht ordnung abermal Vergenommen, und selbige nun mehro vollents berichtiget hätten. Dan wäre denen Officiere die von ihnen mehrmalen gebettene Zulag für ihren Dienst Eifer, und zur Entschädigung der bei der Wacht habenden Auslagen zu 20 Rth. für jedes Quartier, und also für die 4 Quartieren 80 Rth. pro recreatione zugesagt worden, welche Zulag der Stadtrath vergnehmigte hingegen aber versehet derselbe sich zu den Officieren, mit allem Fleiß

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daran zu seyn, daß unter ihren Untergebenen gute Wacht und Ordnung gehalten werde.