Band 38: Eintrag vom  31. Mai 1793 (Nr. 63)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Karren und Wagenspur

Die g[nädi]gste in druckerlaßene Verordnung vermög welcher das Karren und Wagen spur auf 5 rheinländische Fuß eingeschränkt bleiben solle, ist verlesen, und denen Achsenmacheren dahier solches anzubefehlen decretirt worden.