Band 59: Eintrag vom  23. Oktober 1883 (Nr. 1118)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Einfriedigung von Grabstätten.

Stadtverordneten Versammlung genehmigt, daß fernerhin die Einfriedigung von angekauften Grabstellen und die Errichtung von Monumentte auf denselben auch auf die doppelte Tiefe geschehen kann.