Konrad Blumacher
Der Konrad Blumacher wird in Ansehung daß er eine Bürgers Tochter geheirathet hat, in Betref der zu zahlenden Gebühren für die Bürgerschaft als ein Einwohner betrachtet und in dieser Rucksicht ihm die Halbscheid derselben [eingefügt:so wohl] als jener Gebühren ferner wegen acquirirendem Wüllenweber meister auch nachgelassen