Band 38: Eintrag vom  5. Februar 1796 (Nr. 823)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Wüllenwebers Zunft

auf gehorsamste Vorstellung und Bitte der Wüllenwebers Zunft ist der

Bescheid .

Da der Adam Krummen die Wüllenwebers Profession zu betreiben willens istm derselb aber nicht zünftig gelernet, so hat er, weil er mit seiner Frauen ein Ausheimischer, für die Lehrjahren nebst den vorhin gewöhnlichen Amtskösten 30 Rth. der Zunft zu bezahlen, wornach für die Zukunft ein jeder sich, wenn dieser Fall sich bei ihm ergibt, zu richten, und erwehnte Gebür der Zunft zu entrichten hat .