Den Arzten H. Jæger betr.
Auf die wiederholte Vorstellung und Bitte des Arzten H. Jæger nach Verhältniß der vorfallenden den erkränkten Armen unentgeldlich angedeihenden häufigen Dienstverrichtungen sein [eingefügt: bisheriges] Gehalt [eingefügt: von 75 Rth.] zu erhöhen, wird derselbe, um als zweiter Arzt mit der Seinigen bessere Auskunft zu finden, mit 25 Rth. sodann sechs Malter Roggen, wovon ihm vier Malter aus den Gasthaus Renten, und zwei Malter aus Stadt mittelen verreicht werden sollen, verstärkt