Band 50: Eintrag vom  31. Oktober 1853 (Nr. 37)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nachdem der Herr Kreis-Physikus über die Wiederbesetzung der hieisigen Armenarzt-Stelle die vom Gemeinderath gewünschte gutachtliche Äußerung abgegeben, und die Sache hiernach nochmal an die inmittelst neu gewählte Commission für Armen-Wesen überwiesen worden, erstattete diese Commission heute darüber ihren Bericht.

Wie bereits früher bemerkt, war von der Armen-Verwaltung der Vorschlag gemacht worden

[Nächste Seite] worden, die Behandlung der armen Kranken den hierum eingekommenen hiesigen Ärzten Doctoren Hellersberg, Hecking, Nix, Nebe und Sterken zu übertragen und demgemäß die Stadt in fünf Bezirke einzutheilen, bei welcher Einrichtung nach ihrer Ansicht die Behandlung der armen Kranken mit mehr Sorgfalt und Umsicht, überhaupt mit mehr Erfolg bewirkt werden würde. Die frühere gemeinderäthliche Commission, welcher die Sache zum Gutachten vorgelegen, war dagegen entgegengesezter Meinung, indem sie eine Zerstückelung des hiesigen Armenarzt-Bezirks in fünf besondre Bezirke aus dem Grunde nicht für zweckmäßig erachtet, weil die einzelnen Bezirke darnach gar zu beschränkt werden, und die betreffenden Ärzte alsdann auf die ihnen zugewiesene, und auch nur mit einem kleinen Gehalt verbundene Praxis nicht denjenigen Werth legen dürften, wie bei einem größeren, und verhältnißmäßig auch höher dotirten Bezirke. Dieselbe glaubte es demnach im Interesse der Armenhülfe für geeignet halten zu müssen, daß die Stadt in zwei Bezirke eingetheilt und auch nur zwei Armenärzte angestellt werden. Der auf den Wunsch des Gemeinderaths ebenfalls in seinem Gutachten gehörte hiesige H. Kreis-Physikus hat die gleiche Ansicht geäußert, daß zwei Ärzte für die interne Praxis mit dem bereits für Chirurgie und Geburtshilfe angestellten Kreiswundärzte bei anzuordnender gegenseitiger Unterstützung beziehungsweise Vertretung und Disposition des Hospitals zur Aufnahme von Personen mit ansteckenden Krankheiten, völlig hinreichend seien, und eine weitere Zersplitterung weder im Interesse der Kranken noch in dem der Verwaltung liege.

Die heute referirende Commission konnte sich indessen nur zu der Meinung bekennen, daß die Armenhülfe am besten und ersprießlichsten sei, wenn die Bezirke der Armenärzte nicht zu ausgedehnt sind, indem es keinem Zweifel unterliege, daß die Ärzte in diesem Falle der Behandlung der Kranken eine größere Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit schenken könnten, als bei einem umgekehrten Verhältnisse. Die

[Nächste Seite] Die Besorgniß, daß dieselben bei kleinen, und gering dotirten Bezirken nicht denjenigen Werth auf die Krankenbehandlung legen möchten wie sonst, dürfte schon ganz durch den Umstand schwinden, daß Ärzte mit einer weniger großen Praxis grade am meisten darauf bedacht sind und sein müssen, durch Umsicht und sorgfältige Behandlung der Kranken, woran auch vielfach das Gelingen der Operationen respective der Anwendung ärztlicher Mittel überhaupt, abhängt, ihren guten Ruf zu begründen respective zu erhalten. Da nun auch der Herr Kreis-Physikus eigentliche Motive, weshalb die Bestellung mehrer Armenärzte nicht zweckmäßig erscheine, nicht angibt, im Übrigen begründete Gegenvorstellung gegen diese Einrichtung nicht gemacht werden, so glaubt die Commission sich dem Vorschlage der ArmenVerwaltung anschließen, und demnach dem Gemeinderath anempfehlen zu müssen, daß derselbe sich mit der Eintheilung der Stadt in fünf Bezirke und Anstellung der darum eingekommenen fünf Ärzte einverstanden erklären möge. Bei dieser Vergebung der Stellen würden dann unter Vermeidung jeder Bevorzugung alle hiesigen Civilärzte die gebührende Berücksichtigung finden, und es wäre Jedem derselben mehr Gelegenheit gegeben, sich in seinem Fache practisch hervorzuthun.

Beim Gemeinderath waren die Ansichten getheilt, indem Motive für den einen und für den andern Vorschlag vorgebracht wurden. Die Abstimmung ergab, daß von zwölf Stimmenden acht für die Anstellung von nur zwei Armenärzten und vier für die Anstellung von fünf Armenärzten sich aussprachen, wornach der erstere Vorschlag angenommen ist. Es wurde ferner beschlossen, daß den beiden anzustellenden Armenärzten gleichzeitig die halbjährige Revision der Elementarschulen in Bezug auf Hautausschläge, die zweimonatliche Berichterstattung an das Bürgermeister-Amt über die allgemeinen Mor-

[Nächste Seite] Mortalitäts-Verhältnisse der Gemeinde und die vorkommenden Untersuchungen und Referat im Interesse der Lokal-Sanitäts-Polizei zu übertragen seien. actum ut supra