Dem heute, mit der Genehmigung der königlichen Hochlöblichen Regierung de dato Düsseldorf anno posteriore zu einer außerordentlichen Sizung zusammengetretenen Stadtrath wurde die Vorstellung der Erben Meyer zu derborn vom 22. November vorigen Jahres und die darauf erfolgte Verfügung des Königlichen Regierung durch den Bürgermeister zur Einsicht, und Beratung vorgelegt.
Der Stadtrath giebt hierauf die Erklärung, daß er unbekannt mit dem alten Münzfuße, sich nicht darüber einlassen kann, aber mit den Erben Meyern eingesandten, durch den Münzrath und Münzmeister Bunsen zu Frankfurt aufgestellten Berechnung, seine Richtigkeit habe oder nicht, daß aber nach seinem Dafür Halten die beiden Erbrennten, von 200 Goldgülden jede keinen größere Werth als 420, hiesige Reichsthaler haben könne, indem dafür mich den abschriftlichen anliegenden Quittungen nie mehr, denn 16 Reichthaler 48 Stüber oder 80 Albus, oder 56 Gulden cölnischen Interessen zu 4 Prozent bezahlt worden seyen welche 56 Gulden cölnisch mit den 16 Reichthaler 48 Stüber oder 80 Albus einen und denselben Gehalt hätten. Geschehen Neuß wie vor.
[Nächste Seite]