Dem Wunsche des Stadtrathes und mehrerer Einwohner gemäß hatte der Bürgermeister bei der Beabsichtigung der Abbrechung des Rhein-Thores durch den Geometer einen ungefähren Anschlag der daraus entstehenden Kosten, und der Stadt zu Theil werden Materialien, entwerfen lassen, und legte demselben vor in der heutigen Versammlung dem Stadtrath zur Einsicht und Berathung.
Der Stadtrath hat hierauf In Erwägung daß das in Rede stehende Rheinthor ein Eigenthum der Stadt ist, und ohne allen Vortheil für dieselbe öde und leer stehe;
Daß dasselbe wegen seines beschränkten Raumes die Passage ungemein erschwert, und dieses Hinderniß umso eher erschwert werden möchte, der täglich eine Menge Fuhren durch dieses Thor passieren muß, weil vor demselben ein bedeutender Handel mit Stein-Kohlen Brettern etc getrieben wird,
[Nächste Seite]In Erwägung, daß das Durchfahren mit Pferden und Fuhren unter dem fraglichen Thore bei Winters Zeiten sogar mit Gefahr verbunden ist, indem dieselbst wegen des geringen Wasser Ablaufs der ganze Boden oft mit Eis bedeckt ist.
In Erwägung, daß die erfolgende Abbrechung vieles zur Verschönerung der Stadt beiträgt, und daher von der gesammten Bürgerschaft allerseitig gewünscht wird; daß die Sicherheit der Stadt dadurch dennoch nicht gefährdet werde, indem das äußere Thor stehen bleiben soll,
In ferner Erwägung, daß nach dem anliegenden Anschlag des Geometer Hermkes die Materialien um 654 francs 43 Centimes mehr als die Kosten des Abbrechens betragen, folgenden einstimmigen Beschluß genommen
1. das Rheinthor soll abgebrochen, 2. die hieran nöthigen Arbeiten öffentlich in Entreprise gegeben werden 3. das Plus, welches die Materialien über die Kosten der Abbrechung betragen, zu Günsten des städtischen Aerarii in die Einnahme des Budget von 1817 gebracht und 4. das gegenwärtige Protokoll der hohen Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden.