Nach der gestern gemäß Auftrag genommenen Besichtigung verschiedener der Gemeinde Neuß gehörigen Grundstücke, ist in Rücksicht, daß der größte Teil der Gränzen dieser Stücken unregelmäßig befunden worden, dahin der Beschluß gefaßt worden, daß die Eigenthümer der anschließenden Grundstücke abgeladen und die Gränzen vorläufig berichtigt worden, ehe zur Verpachtung, wenn dieselbe für nutzlich anerkannt wird, geschritten werden könne