In Gefolge Landräthlicher Verfügung vom 2. März dieses Jahres wurde heut der Stadtrath versammelt, um sein Gutachten darüber zu geben, ob es nützlich oder nachteilig für das Interesse der Stadt seye, daß dem Rothgerber , der bisher in Pacht gehabte Garten in Erbpacht gegeben würde.
Der Stadtrath hält dafür, daß von diesem Garten wohl auf keinem Fall ein größerer Ertrag als die von dem p Joseph Wieler angebotenen eilf francs, zu erwarten stände, die Übertragung in Erbpacht mithin allerdings vorteilhaft und zum Nutzen der Stadt wünschenswert wäre, und er trägt also auf diese Übertragung in Erbpacht an, besonders da der p Joseph Wieler in der Meinung er besitze den Garten wirklich in Erbpacht eine kostspielige Anlage gemacht
[Nächste Seite] habe die ohne großten Nachtheil für ihn nicht weggeräumt werden könne.Neuß wie vor. Folgen die Unterschriften.