Nachdem die Verzeichnisse über die Rückstände der auf der Gemeinde Neuß haftende alten Schuld, der neuen Schuld und der Grund-Rente von den Jahren 1814, 1815, 1816,
[Nächste Seite] und 1817, der Bestimmung, einer Hochlöblichen Königlichen Regierung gemäß, aufgestellt worden waren so wurden dieselben heute dem Stadtrathe vorgelegt. Nach vorgenommenen genauen Untersuchung fand der Stadtrath die Verzeichnisse in allen Teilen richtig, und derselbe bittet Eine Hochlöbliche Königliche Regierung nicht nur die Auszahlung der Rückstände aus den vorbesagten vier Jahren, sondern auch der früheren Jahre, sobald es geschehen kann, hochgeneigtens verfügen zu wollen, da die Creditoren sehr auf Befriedigung dringen.Folgen die Unterschriften. Neuß wie vor