Dem heute mit Genehmigung des Herrn Landraths von Bolschwing versammelten Stadtrathe wurde dessen Verfügung vom 14. April dieses Jahres die Verzährungs-Kosten des gewesenen MarschCommissair betreffend vorgelegt.
Bei den vorliegenden Umständen mag der Stadtrath es geschehen lassen, daß die desfallsigen Rechnungen des Gastwirth Zimmermann, wovon die eine, welche schon früher durch die
[Nächste Seite] Stadt vorschußweise abgemacht wurde, ein und neunzig francs, fünf und vierzig Centimen, die andere zwei hundert zwei und zwanzig francs fünf und sechszig Centimen beträgt, aus der Städtischen Casse bewilligt werden mögen.Urkund wessen, das gegenwärtige Protokoll aufgestellt und von dem Stadtrath unterschrieben wurde.