In Erwägung, daß das städtische Haus am Rheinthore D(?) N° 184 bei seinem gänzlichen Verfalle bedeutende Reparaturen erfordern, welche weder dessen Werth für die Folge erhöhen, noch die Einnahme vermehren werden, hält der Stadtrath dafür, daß es dem Interesse der Gemeinde zuträglicher sei, dasselbe öffentlich an den Meistbietenden zu veräußern.
Diese Veräußerung sei daher zu bewerkstelligen. A. u. s.