Der Bürgermeister legte dem Stadtrathe in heutiger Sitzung die vom 1. Juli courant zwischen den Mühlenbesitzern vom Hamm- und Rheinthore unter Mitwirkung der übrigen MühlenEigenthümer zu Stande gekommene Vereinbarung vor, wodurch der Mühlenbesitzer am Hammthore sich zur Aufhebung eines schwebenden Prozesses wegen des an seiner Mühle befindlichen Wassergefälles verbindlich gemacht hat, den Dachbaum in der zuletzt gedachten Mühle um fünf Zoll senken zu lassen. Der Stadtrath, dessen Genehmigung zu diesem Vertrage vorbehalten wurde, nimmt kein Bedenken, seine Zustimmung dazu hierdurch auszusprechen.
Actum ut supra