3/ Rentablösung
Nachdem der jetzige Besitzer der Mühle am Hammthore, die auf dem Grundstücke und Gebaulichkeiten zu Gunsten der Stadt Neuss lastende Grundrente von neun Thalern dreizehn Sgroschen fünf Pfg. nach Tit. III. Art. 2 des Decrets vom 18./ 29. Dezember 1790 zum 20 fachen Betrage der Rente mit Hinzufügung eines Zehntels für die Nichtberechtigung eines GrundsteuerAbzuges im Gesammtbetrag von zweihundert sieben Thaler fünf und zwanzig Sgr zwei Pfg. abgelöst und den Betrag der Stadtkasse eingezahlt hat, genehmigt Stadtrath die zur Sicherheit der Rente beim HypothekenAmt zu Crefeld am zweiten März achtzehnhundert neun und sechtzig Band 624 No. 281 bewirkte Inscription nunmehr löschen zu lassen, wozu der Vorsitzende autorisirt wird.
a. u. s.