Mit Rückblick auf seinen Beschluß vom 12. Mai 1835 genehmigte der Stadtrath auf den Antrag des Kohlenhändlers Johann Heinrich Elfes, vom 15. Februar courant, daß demselben hinter seinem Hause gelegene städtische Grundparzelle von 4/8 Magdeburger Ruthen zu der bisherigen Miethe von Einem Thaler jährlich, und unter den nämlichen Bedingungen, wie solche jetzt bestehen, noch auf fernere neun Jahre in Pachtung gegeben werde, indem jene Parzelle ihrer Lage nach nicht wohl öffentlich ausgestellt werden könne.
actum ut supra
[Nächste Seite]