Band 45: Eintrag vom  6. März 1843 (Nr. 287)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Auf den Grund hoher Regierungs-Verfügung vom 17. October vorigen Jahres I. S. III N° 6759 wurden heute dem Stadtrathe der entworfene Bauplan der hiesigen Stadt und die nach vorhergegangener Offenlegung desselben dagegen eingekommenen Reklamationen vorgelegt, um auf letztere spezieller einzugehen und solche ausführlich zu begutachten.

Gegen die einzelnen Bestimmungen des Bauplanes sind folgende partielle Abänderungen bezweckende Vorstellungen eingereicht worden:

1. Eine Vorstellung des Buchbinder und Kleinhändler Michel Joseph Tonet vom 22. April 1842;

2. eine desgleichen von verschiedenen Anwohnern des Marktes vom 23. April 1842;

3. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Oberstraße vom 27 April 1842;

4. eine desgleichen von MedizinerDr Rheindorf vom 3. Mai 1842

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5. eine desgleichen von verschiedenen Bewohnern der Niederstraße vom 25. April 1842,

6. eine desgleichen von Martin Abels und Heinrich Hoffmann 26. April 1842 und endlich

7. eine desgleichen von Peter Schumacher vom 6. März 1842.

Die Vorstellungen ad 1 und 2 sind in ihren schießlichen Anträge gegen die projectirte Vorrückung der Häuser von Ad. Bachren, Johann August Holter, A. Bresgen und B. Cares auf dem Marktplatze gerichtet, in dem letzterer dadurch verengt werden würde, es aber Streben bleiben müsse, diesen jetzt noch nicht hinlänglich geräumigen Platz vielmehr zu erweitern. Der Stadtrath kann das Begründete, was in dieser Einrede liegt, keineswegs verkennen, und er macht daher im vollkommenen Einverstännisse mit den Anträgen des von ihm gewählten Ausschusses in der Verhandlung vom 4. Juli 1842, worauf im Allgemeinen Bezug genommen wird, den Vorschlag:

daß die südliche Seite der Krämerstraße /:Lit. L:/ und die Häuserreihe A am Markte in ihrer jetzigen Lage belassen und die nördliche Seite der Krämerstraße noch mehr zurückgelegt werde, und zwar dergestalt, wie solche im Plane durch die an beiden Enden mit Punkten versehene dunkle rothe Linie angedeutet worden ist.

Vermittelst dieser Abänderung im Bauplan würde demnach den Reklamationen ad 1 und 2 völliges Genüge geleistet und auch der ungewöhnlich engen, aber stark frequentirten Krämerstraße für die Folge eine allgemein gewünschte Er weiterung verschafft werden.

Durch die Eingabe 3 wird der Verengung entgegen gesprochen, welche die Oberstraße bei der ursprünglich projectirten neuen Richtung erleiden würde. Mit Grund führen Reklamanten an, daß diese Straße, besonders der zwischen

[Nächste Seite] und Clarissenstraße gelegene Theil derselben zu den frequentirsten Straßen der Stadt gehöre, auf welcher schon jetzt das Zusammentreffen von Fuhrwerk, Posten u. s. w. ein Gedränge verursache, welche zu Zeiten die Postage hemme. Der Übelstand würde daher noch bei weitem größer werden, wenn die projectirte Baulinie zur Ausführung käme. Um den Anträgen der Reklamanten Recht wiederfahren zu lassen, und zugleich einem allgemeinen Wunsche entgegen zu kommen, schlägt der Stadtrath daher im Einverständnisse mit dem gewählten Ausschusse gehorsamst vor:

daß die durch das Project angenommene Baulinie auf beiden Seiten die Oberstraße zum Theil verlassen, und die angedeuteten neuen Linien, welche eine Erbreiterung der Straße zum Zweck haben, zur Ausführung gebracht werden.

Mittels der Vorstellung 4 stellt der Mediziner Dr Rheindorf den Antrag, daß sein Haus in der Glockhammerstraße bei dem neu anzunehmenden Bauplane nicht herauszurücken brauche, was indessen nach dem Projecte beabsichtigt werde. Die Ausführung dieses letztern Projectes würde bei der hohen Lage dieses Hauses, und bei der Beschaffenheit der vor demselben gelegenen Treppe viele Schwierigkeiten finden, welche sich indessen umgehen lassen, wenn die zwischen Niederstraße und der Spulgasse gelegene Theil der Glockhammerstraße diejenige Abänderung erhält, welche von dem Ausschusse in dem Plane mit der an beiden Enden punktirten dunkel rothen Linie angedeutet ist. Der Stadtrath schlägt daher diese Änderung vor, wodurch dann zugleich die Beschwerde des p. Rheindorf erledigt, und die zu wünschende Erweiterung dieser Straße zu Wege gebracht wird.

Für die vom Niederthore nach dem Hammthore führende Wallstraße wird durch die Eingabe 5 eine Erweiterung

[Nächste Seite] der Eingänge aus eine gleichmäßige Breite gewünscht, welchem billigen Wunsche durch die auf dem Plane gezeichnete neue Linie in alle Beziehungen willfahrt werden kann, zumal am Eingange dieser Straße gelegenen kleinen baufälligen Häuser in nicht sehr entfernter Zeit deren Abbruch in Aussicht stellen.

Die Gartenbesitzer Martin Abels und Heinrich Hoffmann opponiren in der Eingabe 6. gegen die Anlage des offenen Platzes, welcher vor dem Hammthor gebildet werden soll. Sobald die fraglichen Gärten zur Bildung jenes öffentlichen Platzes in Anspruch genommen werden, gebührt den Eigenthümern allerdings dafür Entschädigung, es kann aber die Stadt durch die gemachte Einrede sich nicht bestimmen lassen, von der Ausführung ganz Abstand zu nehmen. Inzwischen läßt sich der Raum des Platzes in der auf dem Plane angedeuteten Weise um ein Merkliches verkleinern ohne dadurch dem Zwecke Eintrag zu thun, indem der Platz dann immer noch hinlänglich geräumig bleibt. Durch diese Verengung wird, außerdem, daß die Stadt für die dort theurer im Preise stehenden Gärten ein weit geringere Entschädigung zu leisten haben wird, was in Ansehung des Kosten Punktes eine vorzügliche Berücksichtigung verdient, auch noch der Vortheil reicht, daß die daselbst anzulegenden neuen Straßen nicht im spitzen Winkeln zusammenlaufen, und die zwischen diesen Strassen liegenden Bau-Quartiere am Ausgange des Thores nicht mit spitzen Winkeln enden, was bei der ursprünglich projectirten Anlage des Platzes der Fall sein würde. Der Stadtrath kann daher hierunter dem Vorschlage des Ausschusses, wie derselbe in der Verhandlung vom 4. Juli vorigen Jahres erörtert, und auf dem Plane näher bezeichnet worden überall nur beitreten.

In der Eingabe Nr. 7 hat der Eigenthümer Peter Schumacher

[Nächste Seite] dagegen Einspruch gethan, daß in dem bei Bau-Quartier XXII längst der Erft vor dem Zollthore eine Straße gebildet werde, indem diese Straße größtentheils seinen an die Erft anschießenden Garten berühren, hierdurch aber sein Eigenthum nicht nur zersplittert, und entwerthet, sondern auch ganz und gar von der Erft abgeschnitten werde; Reklamant behauptet dadurch einen außerordentlichen Schaden zu erleiden, da der in Gelde kaum anzuschlagende Vortheil, welchen der unmittelbare Anschluß an die Erft zu gewerblichen und sonstigen Anlagen gewähre, durchaus für ihn verloren ginge.

Eine Straße an dieser Seite der Erft erscheint auch dem Stadtrath weder nothwenig noch wünschenswerth. Da eine Bebauung derselben so leicht nicht zu erwarten und auch die Communikation mit den übrigen Theilen der Stadt die Bildung der Straße nicht als Bedürfnis darstellt. Es wird daher vorgeschlagen, von dieser Straße ganz Abstand zu nehmen, und dadurch zugleich auch die Einrede des Reklamanten zu beseitigen.

Nachdem durch die vorstehenden Erörterungen alle gegen den neuen Stadtplan eingegangenen Reklamationen zur Erledigung gebracht sind: geht der Stadtrath nunmehr zur Erörterung derjenigen Veränderungen über, welche, obgleich nicht durch Vorstellung einzelner Betheiligten angeregt, dennoch im allgemeinen Interesse wünschenswerth erscheinen und demnach nicht umgangen werden können.

I. Niederstraße

Diese Straße bildet mit der Oberstraße die Hauptstraße der Stadt. Schon aus diesem Gesichtspunkte und zugleich wegen ihrer starken Benutzung wird die möglichste Breite für sie gewünscht. Dies vor Allem ins Auge genommen, glaubt der Stadtrath nicht so sehr auf Erzielung einer durchaus graden

[Nächste Seite] Linie, als vielmehr auf Erhaltung hinlänglicher Breite hinwirken zu müssen. Es wird daher in Übereinstimmung mit der Ansicht des Ausschusses vorgeschlagen, für denjenigen Theil der Niederstraße, welche nördlicher Seits von der Wallstraße, zum Glockhammer führt, die in dem Plane mit Punkten versehene neue Linie anzunehmen. II. Clarissenstraße

Es kann diese Straße als die verkehrreichste der ganzen Stadt betrachtet werden, auf welcher durch den fast unaufhörlichen Zusammenfluß des Fuhrwerkes schon jetzt nicht selten momentane Unterbrechungen der Communkation Statt finden. Die möglichste Erweiterung derselben muß daher vorzügliche Aufgabe bleiben. Dieselbe läßt sich aber nur dadurch einigermaßen erreichen, daß, nach dem Vorschlage des Ausschusses etwa bis zur halben Straßenlänge die zunächst der Oberstraße an der Südseite gelegenen, ohnehin noch fast ganz neuen Häuser in ihrer gegenwärtigen Richtung belassen und von da an die übrigen Häuser dieser Seite bei vorkommenden Neubau in die angedeutete neue Baulinie zurückgelegt werden. Der Stadtrath ist diesem in jeder Hinsicht zweckmäßig erscheinenden Vorschlage beigetreten.

III. Rheinstraße.

Wegen des vor dem Rheinthore betriebenen starken Kohlen-Holzund Fruchthandels erfordert die Rheinstraße eine mehr als gewöhnliche Breite, um sowohl der dort häufig eintretenden Unterbrechungen der Communikation, als auch leicht möglichen Unglücksfällen vorzubeugen. Es werden für dieselbe daher die mit Endpunkten versehenen neuen Linien vorgeschlagen, welche auch schon deshalb, um so füglicher in Ausführung kommen können

[Nächste Seite] als es den Hausplätzen für die projectirte Zurücklegung an hinlänglicher Tiefe nicht fehlt. IV. Spulgasse

Die Spulgasse dient als Verbindung zwischen dem Viehmarkte und dem Glockhammer und wird bei der starken Bevölkerung dieses Quartiers sehr häufig benutzt. Wie im Bauplan angegeben, wird daher für diese Straße eine Breite von 2 Ruthen oder 26 Fuß um so mehr vorgeschlagen, als schon jetzt in dieser Gasse die Errichtung mehrer ansehnlichen Häuser beabsichtigt wird.

V. Quartier außerhalb des jetzigen Stadtraumes

Rücksichtlich dieser Quartiere wird den Vorschlägen des Ausschusses, nämlich:

a) daß zu leichterer Bewerkstelligung der Verlängerung der Gasthausstraße und Ersparung von Grund-Entschädigungskosten die im Alignements-Plan zwischen XX und XXI angenommene Straße verlassen und dagegen die in No XXI angedeutete Straße mit Benutzung des daselbst liegenden Weges zur Ausführung gebracht werde;

b) daß ebenfalls zu Ersparung von Grund-Entschädigungen die zwischen den Quartieren XXI und XXVIII projectirte Straße, wie im Plane angedeutet, mehr nach Süden gerückt, und dadurch der zwischen beiden Quartieren vorhandene Weg mehr in die Mitte dieser Straße gebracht werde;

c) daß zu möglichster Benutzung der Seiten der Chaussee nach Jülich und bei der gänzlich mangelnden Aussicht, die dem Nordkanal zugekehrten Seiten je bebaut zu sehen, die Tiefen der Quartiere N° XXVIII und XXIX vermehrt, sodann nur die Chaussee Seiten bei XXII und XXIX benutzt, von der Bebauung der übrigen Theile dieser Quartiere, so wie auch der Quartiere XXX und XXXI, welche mit den bestehenden Stadttheilen

[Nächste Seite] nicht in gehörige Verbindung zu bringen, und zum Bauen ungeeignet sind, gänzlich Abstand genommen werde, so wie auch daß die in den Quartieren XXII, XXIX und XXX gezeichneten Straßen Verbindungen demnach als überflüßig ganz wegfallen, dagegen die in jenen Quartieren jetzt bestehenden WegeVerbindungen als unvertilgbar für die Gartenbesitzer beizubehalten sein mögen, und endlich,

d) daß die Straße am Zollthore, welche bis zur Verlängerung der Neustraße längst der Erft und den Quartieren XXI und XX, wie im Plane angedeutet, zur Ersparung der Entschädigung der hier in sehr hohem Werthe stehenden Grundflächen, überall nur auf die hinlänglich erscheinende Breite von 36 Fuß gebracht werde:

von Seiten des Stadtrathes in allen Beziehungen beigetreten. Mit den übrigen hier nicht erörterten Bestimmungen des Alignements-Planes erklärte der Stadtrath sich einverstanden, worauf dann nachdem die neuen Straßen noch mit Namen versehen wurden, die gegenwärtige Verhandlung geschlossen wurde.

Actum ut supra