Band 45: Eintrag vom  11. Mai 1843 (Nr. 315)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Die Verfügung des Königlich hohen Ministerium des Innern vom 20. März dieses Jahres, den Salzverkauf betreffend, wurde heute dem Stadtrath zur Äußerung vorgelegt. Nach gepflogener Berathung bemerkte derselbe, wie hier, wo eine eigene Salz-Factorei bestehe, und auch die große Zahl der SalzVerkäufer vermöge der dadurch eintretende Concurrenz immer angemessene Preise sichern, das Bedürfniß zur Errichtung einer besondern Verkaufsstelle auf Rechnung der Gemeinde sich nicht offenbare. In Ansehung der Art des Verkaufs war der Stadtrath der Meinung, daß es besonders für den geringen Consumenten vortheilhafter erscheine, das Salz, wie es hier üblich sei, nach dem Gewicht, als nach dem Gemäß zu verkaufen, und etwaigen Mißbrauchen durch Anfeuchtung auf polizeilichem Wege entgegengewirkt werden müsse. Schließlich bemerkte der Stadtrath noch, daß hier überall schon das Salz pro Pfund zu Einem Silbergroschen von den Kleinhandlern verkauft werde.

Actum ut supra

[Nächste Seite]