Ankauf eines Hauses in der Quirinstraße von dem Handlungshause Josten & Breuer
Auf den von dem Bürgermeister erstatteten Vortrag autorisirte der Stadtrath denselben, daß dem hiesigen Handelshause Josten & Breuer zugehörige, in der Quirinusstraße gelegene, mit Sect. D N° 208 bezeichnete Wohnhaus nebst daran stoßendem Garten für die Gemeinde zu dem Betrage von viertausend einhundert und fünfzig Thalern Preußisch Courant käuflich zu erwerben, und dazu die Genehmigung der vorgesetzten Königlich Hochlöblichen Regierung von Düsseldorf nachzusuchen.
Actum ut supra