Band 45: Eintrag vom  3. Mai 1837 (Nr. 79)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Abstrahirung von der Kündigung der Pacht des Saales auf dem Kaufhause.

Bei den von dem Johann Sommer in der Vorstellung vom 31. Mai courant angeführten Umständen war der Stadtrath der Meinung, daß von der Kündigung des demselben zu der Miethe von 325 Thalern jährlich verpachteten Kaufhaussaales abstrahirt werden könne, und er demnach zufolge § 13 des Pacht-Contractes vom 18. Februar 1832 im Genusse der bisherigen Pachtung belassen werden möge, unter der ausdrücklichen Bedingung jedoch, daß er 1., gleich auf seine Kosten einen neuen Oel-Anstrich derThüren und Fensterrahmen besorge; 2., das Ausmalen des Saales mit Wasserfarbe nach näherer Angabe des Bürgermeister vornehmen lasse, und endlich 3., er für die drei Fenster des Saales Draperien ebenfalls nach näherer Angabe des Bürgermeister anschaffe.

Actum ut supra