Nachdem der Stadtrath durch Beschließung vom 14. April courant festgestellt hatte, daß die Wegebau-Arbeiten künftig nicht mehr nach einer Arbeitsrolle abgeleistet, sondern förmlich auf den Gemeinde-Etat gebracht werden sollen, so wurde von demselben nun heute auf den nach diesen Bestimmungen pro 1841 aufgestellte VerwendungsPlan der Communal-Wegebau Mittel vollzogen.
Nach Inhalt dieses Planes werden überhaupt 2175 Thaler zur Verwendung vorgeschlagen, wovon 540 Thaler auf dem Wege der Communalsteuer aufgebracht, und 1635 Thaler aus den gewöhnlichen städtischen Mitteln berichtigt werden sollen, wie solches denn auch in dem heute aufgestellten Gemeinde-Etat gleicher Weise vorgesehen ist.
A.u.s.