Eintrag 2316. April 1842Geschehen Neuhs, den 25. Mai 1842....
Eintrag 2326. April 1842Auf die Eingabe des Vorstand des hiesigen Alexianer-Kloster
vom 13. Mai courant erklärte der über
den Inhalt derselben vernommene Stadtrath, wie
es nach Einsicht der ältern Creditoren Bücher zwar
seine Richtigkeit habe, daß früher von hiesiger Stadt-
Casse den Alexianer-Brüdern eine jährliche Rente von
10 Thalern Current mit 5 Reichsthaler 12 Stübern, und mußten
dem noch eine Rente von 3 Gülden Currant mit So wie nun das Gesetz vom 7. März 1822
im §. 6
die Gemeinde von der Berichtigung aller Schulden gegen
solche Wohltätigkeits-Anstalten fortwährend entbinde,
so könne auch der Stadtrath, eine Verbindlichkeit zur
Zahlung jener Renten weder für die Vergangenheit
noch die Folge anerkennen, weshalb dann der Antrag
abgelehnt werden müsse. Actum ut supra...