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Eintrag 2276. April 1842Geschehen Neuhs, den 25.
Mai 1842....
Eintrag 2286. April 1842Auf die Eingabe des Vorstand des hiesigen
Alexianer-Kloster vom 13. Mai courant erklärte der über
den Inhalt derselben vernommene Stadtrath, wie
es nach Einsicht der ältern Creditoren Bücher
zwar
seine Richtigkeit habe, daß früher von hiesiger
Stadt-
Casse den Alexianer-Brüdern eine jährliche Rente
von
10 Thalern Current mit 5
Reichsthaler 12 Stübern, und mußten
dem noch eine Rente von 3 Gülden Currant mit 43 Stübern 4 Hellern bezahlt, und diese
Zahlung
auch
noch im Jahre 1807 mit 17 Franken 75 Centimes
geleistet
wurden, daß indessen diese Renten von der
Schulden-
Liquidation in Folge des Gesetzes vom 7. März 1822ausgeschlossen wurden, indem das
Alexianer-Klostervermöge der allgemeinen Bestimmungen zu denjenigen
Wohltätigkeit-Anstalten gehöre, für deren Ausgaben
die Gemeinde im Falle des Bedürfnisses aus ihren
Ein-
künften zu sorgen habe. So wie nun das Gesetz vom 7. März 1822 im §. 6
die Gemeinde von der Berichtigung aller Schulden
gegen
solche Wohltätigkeits-Anstalten fortwährend
entbinde,
so könne auch der Stadtrath, eine Verbindlichkeit
zur
Zahlung jener Renten weder für die Vergangenheit
noch die Folge anerkennen, weshalb dann der
Antrag
abgelehnt werden müsse. Actum
ut supra...