In Folge hoher RegierungsVerfügung vom 7. November courant I S. III. N° 2942 über die Wegebau-Angelegenheit zwischen Neuhs und dem Gyllbache in Berathung tretend, bemerkte der heute versammelte Stadtrath, daß seitdem ein neues Wegebau-Project, nach welchem eingeschlagen ist, die sogenannte Gyllbach unter Benutzung der CölnVenloer Straße über Wevelinghoven mit Neuss in Verbindung zu bringen, aufgekommen sei, und es daher rathsam scheine, den vorliegend zu Sprache gebrachten Wegebau einstweilen auf sich beruhen zu lassen, indem derselbe bei Realisirung des neuen Projectes wesentliche Modificationen erleiden werde.
Actum ut supra
Typ | Gewässer |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Straße |
---|---|
Erwähnt in |
|
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|