Der Stadtrath, den Nutzend nicht verkennend, welchen die Errichtung eines Schiffbauwerftes der hiesigen Schiffahrt sowohl als dem allgemeinen Verkehre bringen wurde, genehmigt, daß dem
[Nächste Seite] Schiffsbaumeister Arie Spoel aus Dortrecht, welcher ein solches Schiffsbauwerft am hiesigen Orte anzulegen beabsichtigt, zur Erleichterung seines diesfälligen Vorhabens, ein städtisches Grundstück von einem FlächenInhalte von siebenzehn Ruthen zwanzig Fuß auf zwölf Jahre frei, und demnächst auf zwölf weitere Jahre gegen später zu vereinbarende billige Pachtung zur Benutzung, unter dem Bedinge angewiesen werde, darauf nach Maasgabe seiner Eingabe vom 27. October courant ein Schiffsbauwerft zu errichten.Wie nun aber dieses Grundstück an den hiesigen Handelsmann Godfried Hütten verpachtet, derselbe nach Verhandlung jedoch vom gestrigen Tage gegen einen Nachlaß von jährlich 7 Thalern 25 Silbergroschen zu jenem Zwecke davon abzustehen bereit ist, so wurde vom Stadtrath ferner der obige Nachlaß ebenfalls bewilligt.
Actum ut supra