Eintrag 21130. Januar 1843Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 9. dieses MonatsI. S. III. N° 34 und
der früher über diesen Gegenstand gepflo-
genen Verhandlungen erklärte der Stadtrath, daß die Führung
der Coeln-Venloer Bezirksstraße über Wevelinghoven mit-
telbar allerdings auch der Stadt Neuhs und ihrem Fruchthandel
insofern zum Vortheil gereiche, als sie eine gesichertere
Verbindung zwischen der Stadt und der sogenannten Gillbachvermitteln. Aus diesem Beweggrunde
will der Stadtrath
daher auch gerne eine Betheiligung an den Kosten dieser Straßen-
Richtung übernehmen, welche hierdurch auf tausend Thaler Preußisch Courantfestgestellt
wird. Es knüpft derselbe an diese Bewilligung jedoch
den ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Coeln-Venloer-Straßenicht bloß mittels einer
Zweigbahn, sondern förmlich über Weve-
linghoven und von dort an in der vorgeschlagenen Linie förm-
lich nach Cöln geführt werde, und daß die Gemeinde Wevelinghovendie bestimmte Verpflichtung
eingehe, den Communalweg von We-
velinghofen über Gilverath nach der Aachener Straße chausseemäßig auszubauen, und
in einem chaussirten Zustande stets zu unterhal-
ten, indem sonst die Führung der Cöln-Venloer Straße über We-
velinghoven für die hiesige Stadt ohne Werth sein würde. Actum ut supra...