Eintrag 28230. Januar 1843Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 9. dieses MonatsI. S. III. N° 34 und
der früher über diesen
Gegenstand gepflo-
genen Verhandlungen erklärte der Stadtrath, daß
die Führung
der Coeln-Venloer
Bezirksstraße über Wevelinghoven mit-
telbar allerdings auch der Stadt Neuhs und ihrem
Fruchthandel
insofern zum Vortheil gereiche, als sie eine
gesichertere
Verbindung zwischen der Stadt und der sogenannten
Gillbachvermitteln. Aus diesem Beweggrunde will der
Stadtrath
daher auch gerne eine Betheiligung an den Kosten
dieser Straßen-
Richtung übernehmen, welche hierdurch auf tausend
Thaler Preußisch Courantfestgestellt wird. Es knüpft derselbe an diese
Bewilligung jedoch
den ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Coeln-Venloer-Straßenicht bloß mittels einer
Zweigbahn, sondern
förmlich über Weve-
linghoven und von dort an in der
vorgeschlagenen Linie förm-
lich nach Cöln
geführt werde, und daß die Gemeinde Wevelinghovendie bestimmte Verpflichtung eingehe,
den
Communalweg von We-
velinghofen über Gilverath nach der Aachener Straße chausseemäßig auszubauen, und
in einem chaussirten Zustande
stets zu unterhal-
ten, indem sonst die Führung der Cöln-Venloer Straße über We-
velinghoven für die hiesige Stadt ohne Werth
sein würde. Actum
ut supra...