Nach Einsicht der betreffenden Verhandlungen fand auch der Stadtrath die Anstellung eines Unterlehrers an der Schule zu Weissenberg bei der gestiegenen Frequenz derselben unerläßlich, indem er sich zugleich mit dem Vorschlage: die jährliche Besoldung auf neunzig Thaler, und den ratirlichen Beitrag der Stadt Neuhs auf 32 Thalern 28 Silbergroschen 9 pfennig festzustellen, ganz einverstanden erklärte.
Actum ut supra
Typ | Gebäude |
---|---|
Erwähnt in |
|
Erwähnt |
|
---|