Band 45: Eintrag vom  30. Januar 1843 (Nr. 211)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Nach Einsicht hoher Regierungs-Verfügung vom 9. dieses Monats I. S. III. N° 34 und der früher über diesen Gegenstand gepflo- genen Verhandlungen erklärte der Stadtrath, daß die Führung der Coeln-Venloer Bezirksstraße über Wevelinghoven mit- telbar allerdings auch der Stadt Neuhs und ihrem Fruchthandel insofern zum Vortheil gereiche, als sie eine gesichertere Verbindung zwischen der Stadt und der sogenannten Gillbach vermitteln. Aus diesem Beweggrunde will der Stadtrath daher auch gerne eine Betheiligung an den Kosten dieser Straßen- Richtung übernehmen, welche hierdurch auf tausend Thaler Preußisch Courant festgestellt wird. Es knüpft derselbe an diese Bewilligung jedoch den ausdrücklichen Vorbehalt, daß die Coeln-Venloer-Straße nicht bloß mittels einer Zweigbahn, sondern förmlich über Weve- linghoven und von dort an in der vorgeschlagenen Linie förm- lich nach Cöln geführt werde, und daß die Gemeinde Wevelinghoven die bestimmte Verpflichtung eingehe, den Communalweg von We- velinghofen über Gilverath nach der Aachener Straße chausseemäßig

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auszubauen, und in einem chaussirten Zustande stets zu unterhal- ten, indem sonst die Führung der Cöln-Venloer Straße über We- velinghoven für die hiesige Stadt ohne Werth sein würde.

Actum ut supra