Eintrag 28030. Januar 1843 Nachdem der Stadtrath heute die Wahl der Bau-Commissionfür die Restauration der hiesigen
Münsterkirche vorgenommen,
ging derselbe zu der Beschließung über, daß zur
Vollführung dieses
Werkes zuerst ein Betrag von zweitausend Thalern
Preußisch Courant in die-
sem Jahre, neben der gewöhnlichen Communalsteuer
und nach dem
nämlichen Fuße wie diese umgelegt werde. Da mittelst der Statt gefundenen Collecten
eine
Summe von
3813 Thaler 17
Silbergroschen 6 pfennige disponibel gestellt ist, so wird der
umzule-
gende Betrag in Verbindung mit der diesjährigen
Quote des
Allerhöchsten Gnadengeschenkes zur Ausführung der
in diesem
Jahre vorkommenden Restauration-Arbeiten
vollkommen
ausreichen. Über die Aufbringung der für die nächsten Jahre
nothwen-
digen Baumittel wird die Beschließung des
Stadtrathes
vorbehalten. Actum ut supra...
Eintrag 28130. Januar 1843 In Übereinstimmung mit der Äußerung Königlich HochlöblicherRegierung in dem Rescipte
vom 11. Januar courant
I. S. II b. N° 33
fand der Stadtrath es ebenfalls zweckmäßig, daß
schon jetzt
für die vorzunehmende Restauration der hiesigen
Münster-
kirche eine Bau-Commission aus dem Stadtrathe
und dem
Kirchen-Vorstande gebildet werde, welche nach
seinem Dafür-
halten aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und
dreien
Mitglieder des Stadtrathes, und ebensoviel
Mitgliedern
des Kirchen-Vorstandes bestehen dürfte. Aus seiner Mitte wählte der Stadtrath demnach
zu
dieser
Bau-Commission
die Stadträthe Peter Reinartz, Franz Gerhard
Rottels und Adolph Linden, indem er dem Kirchenvorstande
nun überläßt, die Commission durch die Wahl einer
gleichen Anzahl von Mitgliedern zu ergänzen. Der also gebildeten Commission ertheilt
der
Stadtrath
auch die Vollmacht, die Wahl des Baumeister zur
Leitung der
Restaurations-Arbeiten vorzunehmen, und unter
Zuziehen
desselben, innerhalb der Gränzen des
festgestelltlen Anschlages
alles dasjenige anzuordnen, und zu beschließen,
was nach ihrem
besten Wissen und Gewissen zur glücklichen
Vollbringung des
wichtigen Werkes zu führen geeignet ist. Beim Schluße dieses fühlt der Stadtrath
noch das
Bedürfnis
Königlich Hochlöblicher Regierung den innigsten
Dank zu bringen
für die wirksame Unterstützung, welche das von
des Königs
Majestät großmüthig verliehene Gnadengeschenk von
10.000 Thalerzu Wege gebracht hat. Actum ut supra...