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  • Eintrag 28430. Januar 1843 Nachdem der Stadtrath heute die Wahl der Bau-Commissionfür die Restauration der hiesigen Münsterkirche vorgenommen, ging derselbe zu der Beschließung über, daß zur Vollführung dieses Werkes zuerst ein Betrag von zweitausend Thalern Preußisch Courant in die- sem Jahre, neben der gewöhnlichen Communalsteuer und nach dem nämlichen Fuße wie diese umgelegt werde. Da mittelst der Statt gefundenen Collecten eine Summe von 3813 Thaler 17 Silbergroschen 6 pfennige disponibel gestellt ist, so wird der umzule- gende Betrag in Verbindung mit der diesjährigen Quote des Allerhöchsten Gnadengeschenkes zur Ausführung der in diesem Jahre vorkommenden Restauration-Arbeiten vollkommen ausreichen. Über die Aufbringung der für die nächsten Jahre nothwen- digen Baumittel wird die Beschließung des Stadtrathes vorbehalten. Actum ut supra...
  • Eintrag 28530. Januar 1843 In Übereinstimmung mit der Äußerung Königlich HochlöblicherRegierung in dem Rescipte vom 11. Januar courant I. S. II b. N° 33 fand der Stadtrath es ebenfalls zweckmäßig, daß schon jetzt für die vorzunehmende Restauration der hiesigen Münster- kirche eine Bau-Commission aus dem Stadtrathe und dem Kirchen-Vorstande gebildet werde, welche nach seinem Dafür- halten aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dreien Mitglieder des Stadtrathes, und ebensoviel Mitgliedern des Kirchen-Vorstandes bestehen dürfte. Aus seiner Mitte wählte der Stadtrath demnach zu dieser Bau-Commission die Stadträthe Peter Reinartz, Franz Gerhard Rottels und Adolph Linden, indem er dem Kirchenvorstande nun überläßt, die Commission durch die Wahl einer gleichen Der also gebildeten Commission ertheilt der Stadtrath auch die Vollmacht, die Wahl des Baumeister zur Leitung der Restaurations-Arbeiten vorzunehmen, und unter Zuziehen desselben, innerhalb der Gränzen des festgestelltlen Anschlages alles dasjenige anzuordnen, und zu beschließen, was nach ihrem besten Wissen und Gewissen zur glücklichen Vollbringung des wichtigen Werkes zu führen geeignet ist. Beim Schluße dieses fühlt der Stadtrath noch das Bedürfnis Königlich Hochlöblicher Regierung den innigsten Dank zu bringen für die wirksame Unterstützung, welche das von des Königs Majestät großmüthig verliehene Gnadengeschenk von 10.000 Thalerzu Wege gebracht hat. Actum ut supra...