Eintrag 28430. Januar 1843 Nachdem der Stadtrath heute die Wahl der Bau-Commissionfür die Restauration der hiesigen
Münsterkirche vorgenommen,
ging derselbe zu der Beschließung über, daß zur Vollführung dieses
Werkes zuerst ein Betrag von zweitausend Thalern Preußisch Courant in die-
sem Jahre, neben der gewöhnlichen Communalsteuer und nach dem
nämlichen Fuße wie diese umgelegt werde. Da mittelst der Statt gefundenen Collecten
eine Summe von
3813 Thaler 17 Silbergroschen 6 pfennige disponibel gestellt ist, so wird der umzule-
gende Betrag in Verbindung mit der diesjährigen Quote des
Allerhöchsten Gnadengeschenkes zur Ausführung der in diesem
Jahre vorkommenden Restauration-Arbeiten vollkommen
ausreichen. Über die Aufbringung der für die nächsten Jahre nothwen-
digen Baumittel wird die Beschließung des Stadtrathes
vorbehalten. Actum ut supra...
Eintrag 28530. Januar 1843 In Übereinstimmung mit der Äußerung Königlich HochlöblicherRegierung
in dem Rescipte vom 11. Januar courant I. S. II b. N° 33
fand der Stadtrath es ebenfalls zweckmäßig, daß schon jetzt
für die vorzunehmende Restauration der hiesigen Münster- kirche
eine Bau-Commission aus dem Stadtrathe und dem
Kirchen-Vorstande gebildet werde, welche nach seinem Dafür-
halten aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dreien
Mitglieder des Stadtrathes, und ebensoviel Mitgliedern
des Kirchen-Vorstandes bestehen dürfte. Aus seiner Mitte wählte der Stadtrath demnach
zu dieser
Bau-Commission die Stadträthe Peter Reinartz, Franz Gerhard Rottels
und Adolph Linden, indem er dem Kirchenvorstande
nun überläßt, die Commission durch die Wahl einer gleichen Der also gebildeten
Commission ertheilt der Stadtrath
auch die Vollmacht, die Wahl des Baumeister zur Leitung der
Restaurations-Arbeiten vorzunehmen, und unter Zuziehen
desselben, innerhalb der Gränzen des festgestelltlen Anschlages
alles dasjenige anzuordnen, und zu beschließen, was nach ihrem
besten Wissen und Gewissen zur glücklichen Vollbringung des
wichtigen Werkes zu führen geeignet ist. Beim Schluße dieses fühlt der Stadtrath
noch das Bedürfnis
Königlich Hochlöblicher Regierung den innigsten Dank zu bringen
für die wirksame Unterstützung, welche das von des Königs
Majestät großmüthig verliehene Gnadengeschenk von 10.000 Thalerzu Wege gebracht hat.
Actum ut supra...